Fehlgeburt

Liebe Mama, lieber Papa,

vielleicht habt ihr gerade vom Tod eures Kindes erfahren und steht vor großen Entscheidungen. Oder du hast euer Kleines bereits auf die Welt gebracht und ihr fragt euch, wie es jetzt ohne euer Sternchen weitergehen soll. Möglicherweise ist es auch schon viele Jahre her, dass du dich von deinem Kind verabschieden musstest – auch dann ist es nicht zu spät zu trauern und Unterstützung zu suchen.

Häufigkeit und Ursachen einer Fehlgeburt

Hat euer Kind ein Geburtsgewicht unter 500 Gramm und/oder ist es vor Beginn der 24. SSW (23 +0) auf die Welt gekommen, spricht man einem fehlgeborenen Kind.

Wenn du bereit bist, das Erlebte mit anderen zu teilen oder im Internet recherchierst, wirst du vielleicht überrascht feststellen, wie viele Sterneneltern es gibt. Etwa 30% aller Frauen sind in ihrem Leben einmal von einer Fehlgeburt betroffen, allerdings gibt es darüber keine verlässlichen Statistiken. Als Fehlgeburten werden meist nur etwa 15-20 % erkannt, denn die meisten Fälle treten so früh in der Schwangerschaft auf, dass diese lediglich als normale oder verspätete Regelblutung wahrgenommen werden.

Etwa 80% der fehlgeborenen Kinder gehen bereits in den ersten 12 Schwangerschaftswochen. Als Ursache hierfür wird angenommen, dass der Embryo nicht lebensfähig gewesen ist. So stellt eine frühe Fehlgeburt sozusagen einen „Schutzmechanismus der Natur dar.

Wir sind für Sie da:

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Fakten

  • 30% aller Frauen sind in ihrem Leben einmal von einer Fehlgeburt betroffen.

     

  • Als Fehlgeburten werden meist nur etwa 15-20 % erkannt.

     

  • Etwa 80% der fehlgeborenen Kinder gehen bereits in den ersten 12 SSW.

Ablauf

Soweit die Gesundheit der Mutter nicht gefährdet ist, könnt ihr euch Zeit nehmen und in Ruhe überlegen, wie euer Baby auf die Welt kommen soll. Ihr könnt euch für eine Ausschabung in einer Klinik entscheiden oder abwarten, ob die Wehen von alleine einsetzen und es zu einer sog. „kleinen Geburt“ kommt. Die Kleinen können danach untersucht und bestattet werden.
Wenn du dich für diesen Weg entscheidest, solltest du dich regelmäßig medizinisch untersuchen lassen. Eine Ausschabung kann auch nach einer kleinen Geburt noch notwendig sein. Dabei wird die Gebärmutterschleimhaut ganz oder teilweise entfernt.

Einige Frauenärzt*innen raten immer noch ganz selbstverständlich zur Ausschabung ohne über die Alternative der „kleinen Geburt“ aufzuklären. Lasst in dieser schwierigen Situation nicht über euch entscheiden, sondern nehmt euch die Zeit, die ihr braucht, um den ersten Schock zu verarbeiten und den richtigen Weg für euch zu finden.

Es kann auch passieren, dass Mütter ihre Fehlgeburt ganz unerwartet zuhause erleben und das Kind in der Toilette herunter gespült wird. Das kann für die Frau sehr belastend sein und dazu führen, dass sie sich „doppelt“ schuldig fühlt. Hier ist eine gute Begleitung hilfreich!

Unterstützung

Auch wenn dein Kind nicht mehr oder nicht mehr lange physisch bei dir ist, müssen jetzt Entscheidungen getroffen werden, die nur Eltern treffen können. Wichtig ist: Du musst das nicht alleine durchstehen! Hole dir all die Hilfe, die du brauchst: Du kannst um die Begleitung einer Hebamme bitten und/oder die Unterstützung einer Akutbegleiterin in Anspruch nehmen. Vielleicht möchtest du seelsorgerischen oder psychologischen Beistand. Auch die staatlich anerkannten Beratungsstellen sind in dieser schwierigen Situation eine wichtige Unterstützungsmöglichkeit.

Wenn dir gerade alles zu viel ist, bitte deine Familie oder Freund*innen, dir bei der Recherche zu helfen.

Ihr solltet euch auch überlegen, wie euer Sternchen nach der Geburt angekleidet oder eingewickelt werden soll. Auch für die Allerkleinsten gibt es Einschlagtücher und Mützchen. Bei Bedarf könnt ihr euch gerne an uns wenden.

Im Internet gibt es auch verschiedene Möglichkeiten, Abschieds- oder Erinnerungsboxen inkl. Kleidung oder Einwickeltücher zu bestellen. Unter anderem bei Hope’s Angel oder Stilles Wunder.

Überlegungen

  • Möchtest du auf eine kleine Geburt warten oder entscheidest du dich für eine Ausschabung?

  • Wer soll dein Kind sehen? 


  • Wer soll dich begleiten?

  • Möchtest du eine Hebamme?

  • 
Möchtest du die Unterstützung der Akuthilfe anfordern?

  • Wünschst du seelsorgerischen oder psychologischen Beistand?

  • 
Wer kann dich unterstützen und ggf. bei der Recherche helfen?

  • Brauchst du Mützchen, Kleidung, ein Einschlagtuch o.ä. für euer Sternchen?

Überlegungen

  • Auf welche Art möchtet ihr eurem Kind begegnen?

  •  
Möchtest du Fotos von deinem Sternchen haben?

  • Wer soll sie machen und wer soll darauf zu sehen sein?

  • 
Möchtet ihr Abdrücke von seinen Händchen und Füßchen machen (lassen)?


  • Gibt es weitere Dinge, die du aufbewahren magst, um dich an die besondere Zeit mit deinem Sternenkind zu erinnern?

  • 
Möchtest du individuellen Schmuck anfertigen lassen? Was brauchst du dafür?

Erinnerungen schaffen

In der kurzen gemeinsamen Zeit habt ihr die Möglichkeit, euer Kind willkommen zu heißen und unwiederbringliche Erinnerungen zu schaffen. Wenn ihr professionelle Fotos von eurem Baby möchtet, könnt ihr eine*n kostenlose*n Sternenkinderfotograf*in anfordern. Macht am besten auch selbst ein paar Bilder, um euren persönlichen Blick auf euer Kind festzuhalten.

Es kann wohltuend sein, Fotos der gesamten Familie, von Mama, Papa oder den Geschwistern mit eurem Sternenkind zu haben. Wenn du die Fotos vielleicht erstmal nicht anschauen möchtest, wenn der Anblick zu schmerzhaft ist, kannst du sie in ein Kuvert geben oder sie in eine hübsche Erinnerungskiste legen, um sie irgendwann später anzusehen.

Ihr könnt euch Gedanken darüber machen, welchen Namen oder Kosenamen ihr eurem Sternenkind geben möchtet und ob ihr beide oder einer von euch es in der Hand oder im Arm halten will.

Wenn ihr unsicher seid, könnt ihr das auch unmittelbar entscheiden und euch dabei begleiten lassen. Vielleicht macht ihr Abdrücke von den Händchen und Füßchen, singt ihm ein Wiegelied – es ist eure Entscheidung, wie ihr eurem Kind begegnen möchtet. Die Hebamme oder andere Begleiter*innen unterstützen euch gerne dabei.

Als Ausdruck der Verbundenheit zu deinem Kind kannst du ein Schmuckstück als Erinnerung tragen. Wenn du einen Abdruck vom Fuß oder der Hand deines Babys hast, kannst du diesen in einen Anhänger gravieren lassen. Du kannst aber auch eine Kette oder ein Armband aus Haarsträhnen oder Muttermilch anfertigen lassen, mittlerweile gibt es hierfür viele Möglichkeiten im Internet.

Obduktion

Wenn klar ist, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, dürft ihr entscheiden, ob ihr eine Obduktion wünscht. Die Ärzt*innen sollten wissen, ob ihr euer Kind nach der Untersuchung noch einmal sehen möchtet. Es ist auch möglich, nur die Plazenta untersuchen zu lassen.

Hebammen-Nachbetreuung

Auch nach einer Fehlgeburt hast du Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme, die diese mit der Krankenkasse abrechnet. Du kannst auch nach einer Trauerbegleiterin suchen, die Erfahrung mit Sterneneltern hat und dir somit auch seelische Unterstützung geben kann.

Mutterschutz

Anspruch auf Mutterschutz gibt es dann, wenn das Baby mindestens 500 Gramm wiegt. Mehr zum Mutterschutz findet ihr hier.

Bestattung

Das Bestattungsrecht ist Landesrecht, d.h. in jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich gilt jedoch ein Bestattungsrecht für fehlgeborene Kinder, das bedeutet: egal, wie klein euer Sternchen war – ihr dürft es individuell bestatten.

Im Weiteren beziehen wir uns hier auf das Bayerische Bestattungsgesetz, wenn du aus einem anderen Bundesland kommst, informiere dich bitte über die dort gültige Gesetzeslage.

Wenn dein Baby weniger als 500 Gramm wiegt, hast du in Bayern die Möglichkeit, viele Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Natürlich kannst du auch in diesem Fall einen Bestatter beauftragen, musst aber nicht.
So kannst du unter Einhaltung einiger Regeln dein Sternenkind selber aus der Klinik abholen und zum Friedhof transportieren, du kannst es selber einbetten und bestatten.

Dazu brauchst du:

  • eine Bescheinigung über die Fehlgeburt
  • den Nachweis über eine Grabstätte
  • ein Behältnis, in das die Einbettung erfolgen kann.

In jedem Fall musst du eine Grabstätte und Bestattungsform wählen. Informiere das Krankenhaus über deine Vorstellungen, bevor du nach der Fehlgeburt nach Hause gehst oder bitte um Bedenkzeit.

Eine andere Möglichkeit ist, euer Kind über die Klinik bestatten zu lassen. Die Kliniken sind in Bayern per Bestattungsgesetz zu einem ethisch angemessenem Umgang mit nicht bestattungspflichtigen Kindern verpflichtet. Viele Kliniken bieten heute mehrmals im Jahr gemeinsame Beisetzungen auf besonderen Kindergrabstätten oder in einem Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder an.
Meistens bereiten Klinikseelsorger*innen und Hebammen diese Termine vor und laden die Eltern zur Teilnahme ein, bis dahin bleibt der kleine Körper im Krankenhaus. Die Gemeinschaftsbestattungen sind in der Regel für die Eltern kostenfrei.

Bei Gemeinschaftsbestattungen ist zu beachten, dass meistens keine persönlichen Gegenstände an der Grabstelle abgelegt werden können. Zudem kann keine individuelle Abschiednahme mehr erfolgen und der Name eures Kindes erscheint nicht auf dem Grabstein/der Inschrift.
Erfragt das Angebot der Klinik und entscheidet, ob ihr dieses nutzen wollt.

Wenn dein Kind mehr als 500 Gramm wiegt, muss es bestattet werden, hier gilt die gesetzliche Bestattungspflicht. Diese Erkenntnis klingt erstmal absurd – schließlich hast du dich vor Kurzem noch auf ein gemeinsames Leben gefreut. Aber eine Trauerfeier kann dir die Möglichkeit geben, die gemeinsame Zeit und die Veränderungen zu würdigen, die dein Baby jetzt schon in dein Leben gebracht hat. Und sie ist eine wichtige und notwendige Zäsur für euren weiteren Weg durch die Trauer.

Wo kannst du dein Kind bestatten lassen?

Manche Friedhöfe haben eine Gedenkstätte bzw. ein Gräberfeld für Sternenkinder oder einen separaten Teil für kleine Einzelgräber. Die Grabstätten sind sehr unterschiedlich gestaltet, daher schaut euch den Ort – wenn irgend möglich – vor der Bestattung an. Es sollte ein Ort sein, wo euch die Begegnung guttut. Vielleicht entscheidet ihr euch auch dafür, euer Kind in einem bereits vorhandenen Familiengrabbeizulegen.

Mittlerweile gibt es auch alternative Bestattungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Baumbestattung, Friedwälder oder eine Schmetterlingswiese. Wertvolle Hinweise zur Bestattung von Sternenkindern findest du hier.

Wenn du noch auf der Suche nach dem richtigen Platz für dein Sternchen bist, Anregungen für die Gestaltung der Trauerfeier etc. brauchst oder generell gerne eine*n Begleiter*in an deiner Seite hättest, setze dich gerne mit uns in Verbindung.

Worin könnt ihr euer Kleines einbetten?

Es gibt liebevoll gestaltete Kindersärge oder Babyurnen. Diese können auch von euch und den Geschwistern gestaltet oder hergestellt werden. Erkundige dich beim Friedhof, welche Materialien erlaubt sind. Lass dich von deinem Bestatter beraten, zudem findest du im Internet mittlerweile zahlreiche Angebote dafür.

Trauerfeier

Ihr habt die Möglichkeit, noch einmal die Liebe zu eurem Kind auszudrücken und könnt euren Familien und Freund*innen die Gelegenheit geben, mit eurem Sternchen in Berührung zu kommen. Der Erinnerungsort macht das Kind sichtbar, das außer euch vielleicht niemand gesehen hat.

In welchem Rahmen soll die Feier stattfinden?

Ihr könnt eine religiöse oder weltliche Feier planen und diese selber gestalten. Lasst euch nicht von vermeintlichen Erwartungen daran hindern, mit dieser Feier das auszudrücken, was für euch von Bedeutung ist.
Teilt eure Vorstellungen auch dem Bestatter und den Gästen mit, damit sie diese berücksichtigen können.
Überlege dir, welche Aufgaben du bei der Bestattung übernehmen und wen du in die Vorbereitung einbeziehen möchtest. Die Trauerfeier kann zu einem Ereignis werden, an das du mit einem Lächeln zurückdenkst.
Wenn ihr Anregungen für die Gestaltung der Trauerfeier, Texte, Lieder, etc. benötigt, setzt euch gerne mit uns in Verbindung.

Überlegungen

  • Möchtest du persönliche Einladungen verschicken oder den Tod deines Kindes über eine Zeitungsanzeige bekanntgeben?

  • Wer soll die Trauerfeier durchführen? Ein*e Trauerredner*in, ein Geistlicher oder eine Pfarrerin? (Lasst euch in diesem Fall im Anschluss die Grabrede geben, im Moment der Beisetzung seid ihr wahrscheinlich nicht in der Lage, den Text voll aufzunehmen und sie ist später eine wertvolle Erinnerung.)

  • Weitere Überlegungen
Bescheinigung

Beurkundung eines fehlgeborenen Kindes

Nach der Personenstandsverordnung (§ 31, 3 PStV) handelt es sich um eine Fehlgeburt, wenn das Kind bei der Geburt keine Lebenszeichen zeigt und unter 500 Gramm wiegt. Durch die Neuregelung des § 31 der PStV im Jahr 2013 haben Eltern von fehlgeborenen Kindern, die Möglichkeit ihr Kind beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen.
Es handelt sich um eine urkundenähnliche Bescheinigung, aus der keinerlei Recht auf Mutterschutz oder sonstige Leistungen erwächst.

Durch die Beurkundung beim Standesamt könnt ihr die Existenz eures Kindes greifbar und seinen Platz in eurer Familie sichtbar machen. Das Recht darauf hast du sogar dann, wenn der Tod deines Kindes bereits 10 Jahre zurückliegt. Die Bescheinigung ist nicht von der Schwangerschaftsdauer oder dem Gewicht des fehlgeborenen Kindes abhängig und ist zeitlich nicht begrenzt.

Auch wenn das Geschlecht noch nicht festgestellt werden konnte, kannst du einen Vornamen eintragen lassen. Das macht es einfacher, über dein Sternenkind zu sprechen und von ihm zu erzählen.

Benötigt wird dafür Personalausweis der beantragenden Person und entweder eine Bescheinigung vom Arzt über die Fehlgeburt oder der Mutterpass (i.d.R. erst nach der 12. Schwangerschaftswoche vorhanden). Die Kosten dafür betragen ca. 10 Euro – es gibt aber auch Standesämter, die das Formular kostenfrei ausstellen. Weitere Informationen dazu gibt es hier.