Mutterschutz

Mutterschutz

Liebe Mama,

du hast Anspruch auf den vollen Mutterschutz, wenn

  • dein Kind lebend geboren wurde, unabhängig von der Schwangerschaftswoche, dem Geburtsgewicht oder seiner Größe
  • euer Baby tot geboren wurde und bei der Geburt mindestens 500 Gramm gewogen hat oder ihr bereits in der 24. SSW (23+0) wart.

     

Umfang des Mutterschutzes

  • Der Schutzfrist vor der Geburt beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Sie verlängert bzw. verkürzt sich entsprechend des wirklichen Termins der Geburt.
  • Die Schutzfrist nach der Geburt endet in der Regel acht Wochen nach der Entbindung.

Zuständig sind die Krankenkassen, bzw. das Bundesversicherungsamt.

Verlängerung des Mutterschutzes bei Frühgeburt

  • Bei einem Geburtsgewicht bis 2.500 Gramm und bei Mehrlingsgeburten verlängert sich der Schutz nach der Geburt auf 12 Wochen.
    Dazu gezählt werden noch die Tage, die das Baby vor dem errechneten Termin zur Welt gekommen ist (= Tage der Schutzfrist vor der Geburt, die du nicht in Anspruch nehmen konntest), max. also 18 Wochen.
  • Ab einem Geburtsgewicht von 2.500 Gramm stehen dir nach der Geburt acht Wochen Mutterschutzzeit zu, plus der Tage, die das Baby vor dem errechneten Termin zur Welt gekommen ist (= Tage der Mutterschutzzeit vor der Geburt, die du nicht in Anspruch nehmen konntest), max. also 14 Wochen.
  • Bei Mehrlingen gilt das älteste und größte Kind.

Wir sind für Sie da:

Astrid Gosch-Hagenkord
089 4808899-32/-0
kontakt@muenchner-sternenkind-netzwerk.de

Außerhalb unserer Bürozeiten:
Akutbegleiter*innen unseres Primi Passi-Teams
0173 3779796

Umfang des Mutterschutzes

  • 6 Wochen Schutzfrist vor der Geburt

  • 8 Wochen nach der Geburt

Gut zu wissen

  • Der volle Mutterschutz gilt auch bei einem Spätabbruch aus medizinischen Gründen oder wenn dein Kleines kurz nach der Geburt gestorben ist.

  • Während der ersten drei Wochen besteht ein Beschäftigungsverbot. Danach kannst du mit ärztlicher Erlaubnis wieder arbeiten, falls du das ausdrücklich wünschst. Deine Entscheidung kannst du jederzeit widerrufen.

  • Auch der Papa hat nach dem Verlust eures Babys Anspruch auf zwei Urlaubstage. Es ist jedoch empfehlenswert, dass er sich länger Zeit nimmt und dich im Wochenbett unterstützt.

Kein Anspruch auf Mutterschutz besteht:

  • bei einer Fehlgeburt, wenn das Kind weniger als 500 Gramm wiegt und nach der Geburt keine Lebenszeichen gezeigt hat
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung (meistens wiegt das Kind weniger als 500 Gramm, ist rechtlich also wie eine Fehlgeburt zu behandeln).

Ihr habt aber die Möglichkeit, euch für einige Zeit arbeitsunfähig schreiben zu lassen; das gilt sowohl für die Sternenmama als auch für den Sternenpapa. Ihr müsst euch jetzt in einer neuen Wirklichkeit zurechtfinden – das braucht Zeit und viel Energie.
Wendet euch bei Bedarf an eure Gynäkolog*in oder Hausärzt*in.

Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld

Seit 2018 besteht sowohl nach einer Fehlgeburt nach der 12. SSW sowie nach einer Totgeburt ein 4-monatiger Kündigungsschutz, womit die Trauer um die Sternenkinder anerkannt werden soll.

Wenn du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, steht dir für die Zeit, in der du kein Gehalt bekommst, auch Mutterschaftsgeld zu.