Achtsames Begleiten

Achtsames Begleiten

Eine einfühlsame Begleitung beginnt mit einer klaren und würdevollen Kommunikation (verbal und nonverbal). So schaffen Sie einen schützenden Rahmen und eine vertrauensvolle Atmosphäre. Ganz wichtig ist, dass Sie die Eltern nach dem Namen ihres Babys fragen und das Kind beim Namen nennen. Wenn das Geschlecht noch nicht feststeht, kann auch der Kosename verwendet werden oder ein geschlechtsneutraler Name. Vielleicht können Sie eine Namensliste mit Unisex-Namen vorbereiten, bsw. Luca, Kim, Jona, Alex …

Sie werden nicht gratulieren können. Sie können sich jedoch vorher überlegen, was Sie sagen könnten, z. B. „Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen jetzt nicht gratulieren kann.“, oder „Das haben Sie gut mitgemacht, wirklich alles gegeben.“

Bitte sprechen Sie vor den Eltern nicht von „der Fehlgeburt“ oder „der Totgeburt“ – das ist nur der Vorgang es geht immer um ein geliebtes und von den Eltern schmerzlich betrauertes Kind. „Stille Geburt“ drückt bsw. etwas anderes aus als „Ausstoßung“.

Bitte vermeiden Sie jede Äußerung, die den Verlust und die Bedeutsamkeit dieses verstorbenen Kindes herabwürdigt oder zu erklären versucht. Sätze wie Sie sind ja noch jung und können noch viele Kinder bekommen!“, „Wer weiß, wozu es gut war!“ oder „Sie müssen jetzt stark sein.“ etc. helfen den trauernden Eltern nicht weiter, sondern verletzen noch zusätzlich.

Wir sind für Sie da:

Astrid Gosch-Hagenkord
089 4808899-32/-0
kontakt@muenchner-sternenkind-netzwerk.de

Außerhalb unserer Bürozeiten:
0173 3779796
Akutbegleiter*innen unseres Primi Passi-Teams

Das Kind anschauen

Es kann sein, dass die Eltern oder ein Elternteil in der Akutsituation ihr Kind zunächst nicht sehen möchten. Besprechen Sie die Ängste (z. B. bei Fehlbildungen) mit den Eltern. Eine behutsame Heranführung (zunächst Fotos, nur die Fingerchen/Füßchen zeigen, Begleitung anbieten) unterstützt die Eltern. Die meisten von ihnen sind im Nachhinein sehr froh und dankbar, ihr Kind begrüßt und es genau angeschaut zu haben.
Sollten sich die Eltern dennoch entscheiden, ihr Sternenkind nicht ansehen zu wollen, so ist das auch in Ordnung.

Einbeziehung von Geschwistern und weiteren Angehörigen

Die Einbindung der Geschwister spielt eine wichtige Rolle, egal in welchem Alter. Es ist bedeutsam für sie zu wissen, was passiert, damit sie die heftigen Gefühle der Erwachsenen um sich herum verstehen und einordnen können. Ohne Erklärung denken vor allem kleine Kinder, dass sie am veränderten Zustand der Eltern schuld sind.

Zudem ist es für die Kinder wichtig, mit ihrem verstorbenen Schwester- oder Brüderchen in Kontakt zu kommen es anzuschauen und anzufassen. Geschwisterkinder können bei einer guten und achtsamen Begleitung nicht von der Situation überfordert werden. Wichtig ist hierbei immer jeden Schritt kindgerecht zu erklären und auf Fragen einzugehen.

Bieten Sie den Eltern an, dass auch weitere Familienangehörige das Kind anschauen und begrüßen dürfen!

Aufbahrung zu Hause

Informieren Sie die Eltern darüber, dass sie das Recht haben, ihr Baby mit nach Hause zu nehmen. Die Aufbahrung zu Hause ist in allen Bundesländern innerhalb einer Frist (meist 36 Stunden nach Eintritt des Todes) erlaubt. Sie ermöglicht ein besonders persönliches Abschiednehmen, das in der Trauerzeit sehr hilfreich sein kann. Die Einzelheiten besprechen die Eltern am besten mit dem Bestatter.

Ein mobiles Kühlungssystem, das sogenannte CuddleCot, kann die Entscheidung für eine Aufbahrung erleichtern. Im Raum München kann es kostenfrei über uns ausgeliehen werden.

Abschied aus dem Krankenhaus

Der Abschied aus dem Krankenhaus ohne Kind ist für die Eltern sehr schwer. Sie haben das Gefühl, ihr Kind nie mehr sehen zu dürfen. Deshalb bieten Sie „Besuche“ beim Kind an. Nennen Sie dazu eine Kontaktadresse. Klären Sie vorab, wie lange das Kind in der Klinik verbleiben kann.

Überlegungen

Das Bestattungsrecht ist Landesrecht, d.h., in jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich gilt, dass in allen Bundesländern ein Bestattungsrecht für fehl- und totgeborene Kinder besteht.

Bayern

Bundesweit

Weitere Bestattungsgesetze

Bestattung

Informieren Sie die Eltern über die ihre Möglichkeiten der Bestattung. Die Eltern können ihr Baby grundsätzlich immer individuell beerdigen.

Bei einem Geburtsgewicht unter 500 g oder bis zur 24. SSW sind die Kliniken in Bayern gesetzlich verpflichtet, die Kleinen zur Ruhe zu betten. Wenn die Eltern diesen Weg wählen, klären Sie ab, ob sie zu den Gemeinschaftsbestattungen eingeladen werden möchten und informieren Sie die Eltern über den Termin.

Wenn die Eltern Sie zur Bestattung einladen, versuchen Sie diesen Termin auch selber wahrzunehmen. Es zeigt Ihre aufrichtige Teilnahme und wird Ihnen vielleicht selbst gut tun.

Wenn ein Kind über 500 g wiegt oder mit Lebenszeichen geboren wurde, haben die Eltern die Pflicht, das Kind zu bestatten.

Wertvolle Hinweise zur Bestattung von Sternenkindern finden Sie hier.