Neugeborenentod

Neugeborenentod

Liebe Mama, lieber Papa,

wenn ihr diese Zeilen lest, habt ihr euer Kleines vielleicht kurz nach der Geburt oder innerhalb der ersten 28 Tage nach der Geburt verloren. Stirbt ein Baby innerhalb dieser Zeit spricht man vom Neugeborenentod. Weiter differenzierend bezeichnet man als Frühsterblichkeit, wenn ein Baby innerhalb der ersten sieben Tage nach der Geburt wieder gegangen ist.

Nun fragt ihr euch, wie es weitergehen soll. Für Eltern, die sich nach einer so kurzen Zeit von ihrem Baby verabschieden müssen, ist es zunächst unvorstellbar, wie sie diesen schweren Weg bewältigen können. Seid euch gewiss, ihr seid nicht allein! Wir möchten euch unterstützen und bestärken, Schritt für Schritt euren ganz eigenen Trauerweg zu gehen.

Möglicherweise ist es auch schon viele Jahre her, dass du dich von deinem Kind verabschieden musstest auch dann ist es nicht zu spät zu trauern und Unterstützung zu suchen.

Häufigkeit und Ursachen

Etwa 3 von 1000 Babys in Deutschland sterben in ihrem ersten Lebensmonat. Die meisten von ihnen verabschieden sich schon in den ersten Lebensstunden wieder. Die Ursachen dafür können sehr vielfältig sein, hauptsächlich sind Kinder betroffen sind, die zu früh zur Welt kommen, die sog. Frühchen, oder ein sehr geringes Geburtsgewicht haben.

Als Frühgeburt bezeichnet man die Geburt eines Babys vor Ende der 37. SSW. In Deutschland betrifft das etwa 5 bis 8 Prozent aller Kinder. Trotz großer Fortschritte in der Medizin hängt das Leben dieser Kleinen oft an einem seidenen Faden und der Tod kann trotz intensiver medizinischer Betreuung ganz plötzlich eintreten, weil sich die Körperfunktionen nicht auf das Leben außerhalb des Mutterleibes einstellen.

Atemprobleme aufgrund der noch nicht ausgereiften Lungen sind ein häufiger Krankheitsgrund und auch die Todesursache vieler Frühgeborenen. Außerdem treten oft folgende Komplikationen auf: Lungenentzündung, Hirnblutungen, Infektionen und Entzündungen des Darms. Die zweithäufigste Ursache für den Neugeborenentod sind angeborene Genfehler wie Herz- oder Lungendefekte.

Wir sind für Sie da:

Astrid Gosch-Hagenkord
089 4808899-32/-0
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Außerhalb unserer Bürozeiten:
Akutbegleiter*innen unseres Primi Passi-Teams
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Fakten

  • Etwa 3 von 1000 Babys in Deutschland sterben in ihrem ersten Lebensmonat.

  • Als Frühgeburt bezeichnet man die Geburt eines Babys vor Ende der 37. SSW. In Deutschland betrifft das etwa 5 bis 8 Prozent aller Kinder.

Überlegungen

  • Könnt ihr euch vorstellen, euer Kind noch einmal selber zu waschen, anzukleiden und zu betten?

  • Vielleicht möchtet ihr eurem Baby ein Wiegenlied singen?

  • Wer soll dein Kind noch sehen?

  • Möchtet ihr noch eine christliche Segnung/Taufe oder säkulare Namensgebungszeremonie?

Verabschieden eures Babys

Macht ihr euch Gedanken, ob ihr den Anblick eures verstorbenen Kindes ertragen könnt? Die meisten betroffenen Eltern waren im Nachhinein sehr froh und dankbar, ihr totes Kind für einige Zeit im Arm oder bei sich gehabt zu haben. Bedenkt, dass ihr jetzt – und nur jetzt – physisch Abschied nehmen und wertvolle Erinnerungen sammeln könnt.

Vielleicht braucht ihr etwas Zeit, bis ihr euch für die erste Begegnung mit ihm öffnen könnt und es zu euch nehmen möchtet.
Vielleicht wünscht ihr euch dafür die Begleitung einer Pflegekraft, eines Seelsorgers, einer Akutbegleiter*in oder einer anderen vertrauten Person. Nehmt euch alle Zeit, die ihr braucht.

Erinnerungen schaffen

Vielleicht möchtet ihr über die gemeinsame Zeit hinaus wertvolle Erinnerungen schaffen. Ihr könnt Abdrücke von den Händchen und Füßchen machen. Dies geht ganz einfach mit Stempelkissen, Wasser- oder Fingerfarben und Papier oder plastisch mit Gips abnehmen. Wenn es für euch selber zuviel ist, könnt ihr andere Menschen bitten, dies für euch zu tun.
Wenn euer Kleines schon Haare hat, könnt ihr eine Haarsträhne aufheben.

Wertvolle Erinnerungen können auch Fotografien oder Filme sein. Macht am besten selbst ein einige Bilder, um euren persönlichen Blick auf euer Kind festzuhalten. Es kann wohltuend sein, Fotos der gesamten Familie, von Mama, Papa oder ggf. den Geschwistern mit eurem Sternenkind zu haben. Ihr könnt auch die Hebammen darum bitten.

Wenn ihr professionelle Fotos von eurem Baby möchtet, könnt ihr eine*n kostenlose*n Sternenkinderfotograf*in anfordern.
Wenn du die Fotos vielleicht erstmal nicht anschauen möchtest, wenn der Anblick zu schmerzhaft ist, kannst du sie in ein Kuvert geben oder sie in eine hübsche Erinnerungskiste legen, um sie irgendwann später anzusehen.

Viele Eltern bewahren oft weitere Erinnerungsstücke auf – das Tuch, in das das Kind nach seiner Geburt gehüllt war, das Namensbändchen aus dem Krankenhaus, Ultraschallbilder und/oder andere Alltagsgegenstände, die in diesen Tagen von Bedeutung waren.

Als Ausdruck der Verbundenheit zu deinem Kind kannst du ein Schmuckstück als Erinnerung anfertigen lassen. Wenn du einen Abdruck vom Fuß oder der Hand deines Babys hast, kannst du diesen in einen Anhänger gravieren lassen. Du kannst aber auch eine Kette oder ein Armband aus Haarsträhnen oder Muttermilch anfertigen lassen, mittlerweile gibt es hierfür viele Möglichkeiten im Internet.

Gut, zu wissen

Im Internet können Erste-Hilfe-Päckchen oder Erinnerungsboxen bestellt werden, inkl. Kleidung oder Einwickeltücher, Boxen für 3D-Abdrücke der Hände und Füße, uvm.

Zu bestellen u.a. bei Hope’s Angel oder Stilles Wunder.

Obduktion ja oder nein?

Durch eine Obduktion oder Autopsie kann unter Umständen die Ursache für den Neugeborenentod herausgefunden werden. Manchmal bleibt die mögliche Ursache aber auch weiterhin unklar, was für die Eltern sehr enttäuschend sein kann. Wenn ihr euch für eine Obduktion entscheidet, müsst ihr eine schriftliche Einverständniserklärung ausfüllen. Ohne eure Einwilligung darf keine solche Untersuchung an toten Säuglingen vorgenommen werden, insofern ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden kann.

Die Chancen durch eine Autopsie die Ursache klären zu können, liegen am höchsten, wenn die Untersuchung möglichst früh nach dem Tod durchgeführt wird. Lasst euch dennoch Zeit, diese nicht einfache Entscheidung zu treffen. Klärt mit dem Klinikpersonal vorab alle Fragen, die ihr habt und lasst die Ärzt*innen auch wissen, ob ihr euer Kind nach der Untersuchung noch einmal sehen möchtet.

Hebammen-Nachsorge und Begleitung

Auch nach dem frühen Tod deines Neugeborenen hast du Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme, die dich im Wochenbett begleitet und bei der Rückbildung unterstützt. Die Kosten übernimmt deine Krankenkasse.

Wenn ihr zusätzlich seelische Unterstützung und Hilfestellungen wünscht, meldet euch gerne bei uns oder sucht nach einer/einem Trauerbegleiter*in, die/der Erfahrung mit Sterneneltern hat.

Rückbildung

In speziellen Rückbildungskursen für Mamas, deren Kind in der Schwangerschaft, bei oder kurz nach der Geburt gestorben ist, kannst du dich mit anderen Müttern austauschen, die dein Schicksal teilen. In diesen Leere-Wiege-Kursen spielt neben der körperlichen Rückbildung auch die Trauerarbeit eine wichtige Rolle.

Du kannst aber auch einen regulären Rückbildungskurs besuchen oder dich individuell von einer Hebamme schulen lassen.

Mutterschutz

Bei einem Neugeborenentod hast du vollen Anspruch auf Mutterschutz.

  • 8 Wochen nach der Geburt
  • 6 Wochen Schutzfrist vor der Geburt; wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden, kommen sie zu den 8 Wochen nach der Geburt dazu
  • plus 4 Wochen, wenn es sich um eine Frühgeburt bis zur 36. SSW handelt (insg. 12 Wochen)

Während der ersten drei Wochen besteht ein Beschäftigungsverbot. Danach kannst du mit ärztlicher Erlaubnis wieder arbeiten, falls du das ausdrücklich wünschst. Deine Entscheidung kannst du jederzeit widerrufen.

Bestattung

Das Bestattungsrecht ist Landesrecht, d.h., in jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen.

Einheitlich gilt, dass Kinder, die lebend geboren werden und nach der Geburt sterben, von den Eltern bestattet werden müssen.

Vorher habt ihr die Möglichkeit, euer Baby noch einige Zeit zu Hause zu behalten. So könnt ihr euch als Eltern und können sich auch die Geschwister, Angehörige und Freunde von ihm verabschieden. Je nach Bundesland ist dies meistens bis zu 36 Stunden möglich.
Für die Aufbahrung könnt ihr euch ein mobiles Kühlungssystem, das sog. CuddleCot kostenfrei ausleihen, im Raum München über uns oder über Hope’s Angel.

Bald steht dann an, die Trauerfeier für euer Sternenkind vorzubereiten. So schwer diese Vorstellung erstmal ist, gibt sie dir die Möglichkeit, die gemeinsame Zeit und die Veränderungen zu würdigen, die dein Baby in dein Leben gebracht hat, und ist ein wichtiges Ritual in deinem Trauerprozess. Auch für Geschwister hat dieses Ritual eine große Bedeutung für ihren ganz eigene Bewältigung der Trauer.

Wo kannst du dein Kind bestatten?

Die Grabstätten sind sehr unterschiedlich gestaltet, daher schaut euch den Ort – wenn irgend möglich – vor der Bestattung an. Es sollte ein Ort sein, wo euch die Begegnung guttut. Ihr könnt eine eigene Grabstätte für euer Kind einrichten oder ihr entscheidet euch dafür, euer Baby in einem bereits vorhandenen Familiengrab beizulegen.

Mittlerweile gibt es auch alternative Bestattungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Baumbestattung, Friedwälder oder eine Schmetterlingswiese. Wertvolle Hinweise zur Bestattung von Sternenkindern findet ihr hier.

Wenn du noch auf der Suche nach dem richtigen Platz für dein Baby bist, Anregungen für die Gestaltung der Trauerfeier etc. brauchst oder generell gerne eine*n Begleiter*in an deiner Seite hättest, setze dich gerne mit uns in Verbindung.

Worin kannst du dein Kleines einbetten?

Es gibt liebevoll gestaltete Kindersärge oder Babyurnen. Diese können auch von euch und den Geschwistern gestaltet oder hergestellt werden. Erkundige dich beim Friedhof, welche Materialien erlaubt sind. Lass dich von deinem Bestatter beraten, zudem findest du im Internet mittlerweile zahlreiche Angebote dafür.

Überlegungen

  • Möchtest du persönliche Einladungen verschicken oder den Tod deines Kindes über eine Zeitungsanzeige bekanntgeben?

  • Wer soll die Trauerfeier durchführen? Ein*e Trauerredner*in, ein Geistlicher oder eine Pfarrerin? (Lasst euch in diesem Fall im Anschluss die Grabrede geben, im Moment der Beisetzung seid ihr wahrscheinlich nicht in der Lage, den Text voll aufzunehmen und sie ist später eine wertvolle Erinnerung.)

  • Weitere Überlegungen -> hier klicken

Trauerfeier

Ihr habt die Möglichkeit, noch einmal die Liebe zu eurem Kind auszudrücken und könnt euren Familien und Freund*innen die Gelegenheit geben, mit eurem Sternenkind in Berührung zukommen. Der Erinnerungsort macht das Kind sichtbar, das außer euch vielleicht niemand gesehen hat.

In welchem Rahmen soll die Feier stattfinden?

Ihr könnt eine religiöse oder weltliche Feier planen und diese selber gestalten. Lasst euch nicht von vermeintlichen Erwartungen daran hindern, mit dieser Feier das auszudrücken, was für euch von Bedeutung ist.

Teilt eure Vorstellungen auch dem Bestatter und den Gästen mit, damit sie diese berücksichtigen können.

Überlege dir, welche Aufgaben du bei der Bestattung übernehmen und wen du in die Vorbereitung einbeziehen möchtest. Die Trauerfeier kann zu einem Ereignis werden, an das du mit einem Lächeln zurückdenkst.

Beurkundung

Ist euer Kind im Krankenhaus gestorben, übernimmt in der Regel das Krankenhaus das Erledigen der Formalitäten. Die Geburt und auch der Tod eures Babys müssen beim zuständigen Standesamt registriert werden. Stirbt ein Kind zu Hause, benötigst du einen Totenschein, der vom Arzt ausgefüllt wird.

Einen Tag nach dem Tod eures Kindes müsst ihr das Standesamt dahin gehend informieren und erhaltet von der Behörde die Sterbeurkunde. Dafür benötigt ihr folgende Unterlagen:

  • eure jeweiligen Ausweisdokumente
  • Geburtsurkunde eures Kindes
  • Bescheinigung über den Tod des Kindes

Es ist auch möglich, dass ihr dem Bestatter eine elterliche Vollmacht gebt, so dass er diesen Vorgang für euch erledigen kann.