Plötzlicher Säuglingstod

Plötzlicher Säuglingstod

Liebe Mama, lieber Papa,

wenn du diese Zeilen liest, ist dein Kind vielleicht in seinem ersten Lebensjahr völlig unerwartet gestorben und ihr habt die Diagnose „Plötzlicher Säuglingstod“ oder „Plötzlicher Kindstod“ bekommen. Nun fragt ihr euch, wie es weitergehen soll. Für Eltern, die sich nach einer so kurzen Zeit von ihrem Kind verabschieden müssen, ist es zunächst unvorstellbar, wie sie diesen schweren Weg bewältigen können. Seid gewiss, ihr seid nicht allein! Wir möchten euch unterstützen und bestärken, euren ganz eigenen Trauerweg zu gehen und euch mit allen notwendigen Informationen zur Seite stehen.

Möglicherweise ist es auch schon viele Jahre her, dass du dich von deinem Kind verabschieden musstest – auch dann ist es nicht zu spät zu trauern und Unterstützung zu suchen.

Definition und Häufigkeit

Man spricht vom plötzlichen Kindstod oder Säuglingstod (auch Sudden Infant Death Syndrome = SIDS), wenn gesunde Babys unerwartet und ohne erkennbare Ursachen vorwiegend im ersten Lebensjahr sterben. Die meisten Kinder sterben im ersten Lebenshalbjahr, danach nimmt das Risiko stetig ab. Der plötzliche Säuglingstod tritt meist nachts auf. Jungen sind etwas häufiger betroffen als Mädchen. Die Häufigkeit ist rückläufig: waren im Jahr 2012 laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 131 Kinder betroffen, starben 2019 noch 75 Kinder am plötzlichen Kindstod.
Weitere Informationen dazu findest du
hier.

 

Wir sind für Sie da:

Astrid Gosch-Hagenkord
089 4808899-32/-0
kontakt@muenchner-sternenkind-netzwerk.de

Außerhalb unserer Bürozeiten:
Akutbegleiter*innen unseres Primi Passi-Teams
0173 3779796

Fakten

  • Die meisten Kinder sterben im ersten Lebenshalbjahr, danach nimmt das Risikostetig ab.

  • Der Plötzliche Säuglingstod tritt meist nachts auf.

  • Jungen sind etwas häufiger betroffen als Mädchen.

  • Die Häufigkeit ist rückläufig.

Mögliche Ursachen

Trotz genauer Untersuchungen (einschließlich Obduktion) kann beim plötzlichen Säuglingstod keine bzw. keine eindeutige oder alleinige Todesursache gefunden werden. Nach dem momentanen Stand der Forschung gehen Mediziner davon aus, dass mehrere Faktoren zusammenkommen, wenn Babys am SIDS versterben. Eine Unreife des Atemantriebs wird als eine mögliche Ursache diskutiert, auch so genannte Enteroviren, die Herzmuskelentzündungen oder Herzrhythmusstörungen hervorrufen können, stehen in Verdacht, am Zustandekommen von SIDS beteiligt zu sein. Meistens bleiben die Ursachen dafür letztendlich ungewiss.

Die besondere Situation der Eltern

Die ungeklärte Todesursache ist für euch als betroffene Eltern eine riesige zusätzliche Belastung. Zu dem Schock und dem eigenen Schmerz kommt hinzu, dass in solchen Fällen die Kriminalpolizei eingeschaltet werden muss und meistens eine gerichtsmedizinische Obduktion des Babys angeordnet wird. Das bedeutet, euer Kind wird beschlagnahmt und ihr habt erstmal keine Zeit mit ihm. Das macht es noch schwieriger, das Geschehene zu begreifen.
Der Zugang zum verstorbenen Kind ist erst nach der Obduktion wieder möglich. Hilfreich kann sein, dass ihr äußert, ob ihr euer Kind nach der Untersuchung noch einmal sehen möchtet. Eine liebevolle Verabschiedung ist auch dann noch möglich und für die meisten Eltern hilfreich. Wenn ihr unsicher seid, könnt ihr euch von einer vertrauten Person, einem Seelsorger oder einer unserer Akutbegleiterinnen unterstützen lassen.

Vielleicht beschäftigen dich Schuldgefühle und Selbstzweifel. Steht mit der Kripo doch der Verdacht im Raum, dem Kind etwas angetan zu haben oder die Sorgfaltspflicht vernachlässigt zu haben. Dies kann zu einer tiefen Verunsicherung und/oder Angst vor Vorwürfen beitragen.
Auch die Bestätigung von außen, dass du keine Schuld hast, kann die Gefühle von Versäumnis und Versagen manchmal nicht auflösen. Eine gute Begleitung kann dir jetzt seelische Unterstützung und Hilfestellungen geben. Vielleicht weißt du jemand in deinem Umfeld, gerne kannst du dich auch bei uns melden.

Ablauf

Da die Todesursache eures Kindes unklar ist, wird die Kriminalpolizei benachrichtigt, die das verstorbene Baby mitnimmt und euch zu den Umständen des Todes befragt. Sie informiert die zuständige Staatsanwaltschaft, die entscheidet, ob eine Obduktion zur Klärung der Todesursache erforderlich ist oder nicht. Nach der Freigabe des Körpers durch die Staatsanwaltschaft, die in München recht schnell innerhalb von 1-2 Werktagen erfolgt, werdet ihr durch die Kriminalpolizei informiert. Den Obduktionsbericht bekommt ihr später zugeschickt.

Spätestens jetzt solltet ihr ein Bestattungsunternehmen eurer Wahl beauftragen und euch überlegen, ob und wie ihr die Verabschiedung und die Beerdigung eures Kindes in Absprache mit dem Bestatter gestalten wollt.

Begleitung

Wenn ihr euer Kind durch den plötzlichen Säuglingstod verloren habt, befindet ihr euch in einem absoluten Ausnahmezustand. Im Gefühlschaos aus maßloser Trauer, vielleicht Schuldgefühlen und Selbstzweifeln kann eine einfühlsame Begleitung eine große Unterstützung und wertvoller Anker sein. Gerne sind wir an eurer Seite bei allem, was nun für euch ansteht.

Bestattung

Manche Friedhöfe haben ein Gräberfeld für Sternenkinder oder einen separaten Teil für Kindergräber. Die Grabstätten sind sehr unterschiedlich gestaltet, daher schaut euch den Ort – wenn irgend möglich – vor der Bestattung an. Es sollte ein Ort sein, wo euch die Begegnung guttut. Ihr könnt eine eigene Grabstätte für euer Kind einrichten oder ihr entscheidet euch dafür, euer Baby in einem bereits vorhandenen Familiengrab beizulegen.

Mittlerweile gibt es auch alternative Bestattungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Baumbestattung, Friedwälder oder eine Schmetterlingswiese.

Worin könnt ihr euer Kleines einbetten?

Es gibt liebevoll gestaltete Kindersärge oder Babyurnen. Diese können auch von euch und den Geschwistern gestaltet oder hergestellt werden. Erkundige dich beim Friedhof, welche Materialien erlaubt sind. Lass dich von deinem Bestatter beraten, zudem findest du im Internet mittlerweile zahlreiche Angebote dafür.

Überlegungen

  • Möchtest du persönliche Einladungen verschicken oder den Tod deines Kindes über eine Zeitungsanzeige bekanntgeben?

  • Wer soll die Trauerfeier durchführen? Ein*e Trauerredner*in, ein Geistlicher oder eine Pfarrerin? (Lasst euch in diesem Fall im Anschluss die Grabrede geben, im Moment der Beisetzung seid ihr wahrscheinlich nicht in der Lage, den Text voll aufzunehmen und sie ist später eine wertvolle Erinnerung.)

  • Weitere Überlegungen -> hier klicken

Trauerfeier

Ihr habt die Möglichkeit, noch einmal die Liebe zu eurem Kind auszudrücken und könnt auch euren Familien und Freund*innen die Gelegenheit geben, sich von eurem Baby zu verabschieden.

In welchem Rahmen soll die Feier stattfinden?

Ihr könnt eine religiöse oder weltliche Feier planen und diese selber gestalten. Lasst euch nicht von vermeintlichen Erwartungen daran hindern, mit dieser Feier das auszudrücken, was für euch von Bedeutung ist. Teilt eure Vorstellungen auch dem Bestatter und den Gästen mit, damit sie diese berücksichtigen können.

Überlege dir, welche Aufgaben du bei der Bestattung übernehmen und wen du in die Vorbereitung einbeziehen möchtest. Die Trauerfeier kann zu einem Ereignis werden, an das du mit einem Lächeln zurückdenkst.

Beurkundung

Wie die Geburt muss auch der Tod eures Babys beim zuständigen Standesamt registriert werden. Im Fall eines plötzlichen Säuglingstodes müsst ihr euch als Eltern nicht um diese notwendigen und schmerzlichen Formalitäten kümmern.

Mit der Freigabe des Körpers eures Kindes durch die Staatsanwaltschaft ist die Todesursache geklärt, zumindest so weit, dass ein Fremdverschulden ausgeschlossen wird, und der notwendige Totenschein ausgestellt werden kann. Die Kriminalpolizei informiert auch das zuständige Standesamt und übergibt den Totenschein an euren Bestatter, der sich um alles Weitere kümmert. Über ihn erhaltet ihr die Sterbeurkunden in der gewünschten Anzahl (in München sind zwei gebührenfrei, jede weitere kostet 12 €).