Infos für Eltern

Wichtige Informationen für die Eltern

  • Beurkundung von Kindern unter 500 Gramm:
    Weisen Sie die Eltern auf die Möglichkeit hin, ihr totgeborenes Kind in das Familienstammbuch eintragen zu lassen. Auch fehlgeborene Kinder können beim Standesamt beurkundet werden. Es handelt sich dabei um eine urkundenähnliche Bescheinigung, aus der keinerlei Recht auf Mutterschutz oder sonstige Leistungen erwächst.
     
  • Recht auf Hebammenbetreuung:
    Informieren Sie verwaiste Mütter darüber, dass jede Frau, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, nach einer Fehl- oder Totgeburt Anspruch auf Nachsorge durch eine Hebamme hat. Das gilt unabhängig von der Schwangerschaftswoche.
    Privat versicherte Frauen können bei ihrer Krankenkasse nachfragen, welche Leistungen der Hebamme in der Nachsorge übernommen werden.

  • Mutterschutz:
    Geben Sie der Frau bei Bedarf die für sie zutreffenden Informationen zum Mutterschutz.

Wir sind für Sie da:

Astrid Gosch-Hagenkord
089 4808899-32/-0
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Außerhalb unserer Bürozeiten:
0173 3779796
Akutbegleiter*innen unseres Primi Passi-Teams