Ab dem 1.6.2025 haben auch Frauen nach einer Fehlgeburt das Anrecht auf einen gestaffelten Mutterschutz. Folgende Schutzfristen können in Anspruch genommen werden:
Ab der 13. Schwangerschaftswoche -> 2 Wochen Mutterschutz
Ab der 17. Schwangerschaftswoche -> 6 Wochen Mutterschutz
Ab der 20. Schwangerschaftswoche -> 8 Wochen Mutterschutz
Unser herzlicher Dank gilt Natascha Sagorski, die unermüdlich für diese Gesetzesänderung gekämpft hat, sowie allen Unterstützer*innen!